Covid 19 – FFP2 Maskenpflicht

Der Gesetzgeber hat zum 1.10.2022 eine FFP2 Maskenpflicht in Arztpraxen eingeführt.

Da diese Maßnahme nicht nur zum Schutz unserer Mitarbeiter und damit zum Erhalt der medizinischen Versorgung sondern auch zum Schutze jedes Patienten und jeder Patientin nachweislich beiträgt bitten wir bereits jetzt unsere Patienten darum diese Vorgabe zu beachten.

Vielen Dank!